Allgemeine Vertragsbedingungen für Maler- und Lackiererbetriebe
Dem Vertrag liegt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) mit ihren Teilen B „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ und C „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung zugrunde. Sie kann in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Das Angebot mit allen Bestandteilen bleibt unser geistiges Eigentum. Eine Weitergabe an Mitbewerber oder eine sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Bei Nichtzustandekommen eines Auftrages ist es an uns zurückzugeben.
Die Angebotspreise sind Einheitspreise im Sinne von VOB/A § 5 Nr. 1a.Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet (VOB/B § 2 Nr. 2).
Dem Angebot werden, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nur überschlägig ermittelte Leistungsmengen zugrundegelegt.
Tritt nach Abgabe des Angebotes eine Änderung des Tariflohnes, der Materialpreise, der lohnabhängigen Gemeinkosten oder des Umsatzsteuersatzes ein, so ändert sich für den Teil der Leistung, der vereinbarungsgemäß erst vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht wird, der Angebotspreis entsprechend.
Nach VOB/B § 16 steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Abschlagszahlungen in möglichst kurzen Zeitabständen in Höhe der jeweiligen nachgewiesenen vertragsmäßigen Leistungen zu.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Skontoabzüge sind nicht zulässig (VOB/B § 16). Wechsel werden nur nach Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und spesenfrei angenommen.
Erfüllungsort und - falls der Vertragspartner Vollkaufmann ist ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist der Ort unseresBetriebssitzes.